Informationen Medizinische Trainingstherapie (MTT)

1. Medizinische Trainingstherapie

Die medizinische Trainingstherapie wird eingesetzt, um die eingeschränkte Bewegungsfreiheit einer Person teilweise oder vollständig wieder herzustellen. Dabei kommen Methoden zum Einsatz, welche die Kraft, die Ausdauer und die Koordination verbessern.

Die MTT darf nur an speziellen medizinischen Therapiegeräten durchgeführt werden. Der Körper wird in den Geräten optimal fixiert. Die MTT findet in Einzel- oder Gruppentraining statt und wird vom Arzt in der Regel im Anschluss an eine Kurmaßnahme verordnet.

2. Beginnfrist

Die Sechs Wochen Beginnfrist, als auch der Verordnungsdauer gilt ab dem Tag der Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung als Ausschlussfrist.

3.Einweisung in das Gerätetraining

Der Einweisungstermin gilt als 1. Trainingsteilnahme.

4. Dauer

Durchschnittlich werden zwei Trainingseinheiten á 60 Minuten pro Woche verordnet, in medizinisch begründeten Ausnahmefällen sind auch bis zu drei Trainingseinheiten möglich.

4.Fehlzeiten

Eine nichtbegründete Unterbrechung der Therapie führt grundsätzlich zur Beendigung der Finanzierung.

mehr als 6 Wochen Fehlzeit bei 6 Monaten

Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen des Versicherten ist der Leistungsbringer berechtigt, das Training vorzeitig zu beenden und die bisher erbrachten Leistungen zur Abrechnung vorzulegen.